Austausch der beA-Softwarezertifikate

Nachdem im vergangenen Jahr die beA-Karten der Anwältinnen und Anwälte getauscht wurden, erfolgt nun der Austausch der beA-Karten für Mitarbeitende und für die beA-Softwarezertifikate.

Die beA-Karten für Mitarbeitende werden Ihnen wie gewohnt zugeschickt und können dann aktiviert werden.

Bei den beA-Softwarezertifikaten verhält sich dies etwas anders. Diese wurden Ihnen bereits zur Verfügung gestellt und können im Portal der Zertifizierungsstelle neu heruntergeladen oder gekündigt werden.

Zu Beginn hatte die Kammer fälschlicherweise mitgeteilt, dass die Zertifikate zum Ende ihrer Gültigkeit getauscht werden müssen. Diese Info war jedoch nicht korrekt!

Alle alten beA-Softwarezertifikate werden im Jahr 2024 (ein genaues Datum ist leider noch nicht bekannt), deaktiviert und funktionieren somit nicht mehr, unabhängig ob Sie das Zertifikat getauscht haben oder nicht.

In beiden Fällen unterstützen wir Sie selbstverständlich gerne! Wenden Sie sich hierzu einfach an support@ius-systemhaus.de , mit dem Stichworten „Austausch der beA-Softwarezertifikate“ und wir melden uns umgehend bei Ihnen.

Neue Schadsoftware für Windows im Umlauf (XWorm RAT)

Wie gerade bei dem renommierten IT-Magazin „Chip“ zu lesen ist, warnen die Sicherheitsexperten des Herstellers Avira vor einer neuen Malware aus der Familie „XWorm RAT“. Diese verbreitet sich über E-Mails, die auf recht hohem sprachlichen Niveau den Empfänger erreichen.

Bitte seien Sie also besonders vorsichtig beim Öffnen von E-Mails unbekannter Absender. Kontaktieren Sie uns im Zweifelsfall lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig.

 

Die Schäden, die durch diesen neuen „Wurm“ eingerichtet werden sind vielfältig. So verschafft sich die Software Zugriff auf Webcam und Tastatur, ist in der Lage Passwörter zu stehlen und sich per Remote-Desktop-Protokoll Zugriff auf den PC zu verschaffen. Außerdem bereitet sie sich darauf vor die Denial-of-Service-Attacken (DDoS) starten zu können und sogar Bargeld über Crypto-Währungen zu stehlen.

Einmal installiert, schaltet die Software effektiv Erkennungsroutinen aus, sodass sie ungestört ihrer „Arbeit“ nachgehen kann.

 

Neben der Wachsamkeit in Bezug auf die eingehenden E-Mails, müssen sowohl der Virenschutz, als auch die Firewall auf dem neuesten Stand sein. Nicht minder wichtig ist es, dass sämtliche Programme und insbesondere auch das Betriebssystem nicht veraltet sind. Prüfen Sie deshalb regelmäßig und manuell auf verfügbare Updates oder schließen Sie mit uns eine Vereinbarung, dass wir diese Aktualisierungen für Sie übernehmen und überwachen.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0511/59200420 telefonisch oder per E-Mail unter info@ius-systemhaus.de.

Preiserhöhung ESET Virenschutzlizenzen

Wie auch bereits von Microsoft angekündigt, wird ESET seine Preise für den Virenschutz an die Entwicklung des Dollar anpassen. Das sind auch hier 11% mehr ab dem 01.05.2023.

Unsere Kunden werden hierzu noch separat informiert.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Supportende Windows 10 Version 21H1

Am 13. Dezember 2022 endet der Support für die Version 21H1 von Windows 10. Das bedeutet, dass ab diesem Moment keine Sicherheitsupdates mehr zur Verfügung gestellt werden. Es ist also unabdingbar, dass auf eine aktuellere Version aktualisiert wird.

Ob ihr Betriebssystem davon betroffen ist finden Sie heraus, indem sie die Funktion „Ausführen“ öffnen (Windows Taste + R) und dort den Befehl „winver“ (Ohne Anführungszeichen) eingeben und mit O. K. bestätigen.

Dem sich dann öffnenden Fenster können Sie Ihre Version entnehmen.

Weitere Informationen finden Sie hier, direkt bei Microsoft: 
Serviceende für Windows 10, Version 21H1 – Microsoft Lifecycle | Microsoft Learn

 

 

enercity Opfer von Hackerangriffen – es kann auch Ihre Kanzlei treffen

Der am vergangenen Donnerstag, den 26. Oktober bekannt gewordene Angriff auf die früheren Stadtwerke Hannover, jetzt enercity, zeigt die allgegenwärtige Bedrohung durch Cyberangriffe aus dem Internet.

Nun ist die klassische Anwaltskanzlei weniger wahrscheinlich ein Opfer von gezielten Angriffen durch spezialisierte Hacker, als dass bei den hannoverschen Stadtwerken der Fall ist, dennoch spielen in den letzten Jahren immer häufiger ungezielte Angriffe eine Rolle. Hierbei greifen Hackergruppen große Mengen an Netzwerken gleichzeitig an, um hier über ungeschützte Internetzugänge oder bekannte Sicherheitslücken Zugriff auf das Netzwerk zu erhalten. Ziel ist entweder der Abgriff von Daten, die Platzierung von Verschlüsselungstrojaner, mit anschließender Erpressung oder der Zugriff auf Rechenleistung für kriminelle Zwecke.

Weiterhin verfügen viele Kanzleien nicht über echte Firewalls, welche das Netzwerk grundlegend vor dem Internet abschotten und nur solchen Netzwerkverkehr zu lassen, der seitens des Nutzers gewollt ist. Auch wenn hierdurch keine 100-prozentige Sicherheit erreicht werden kann, so machen Sie es dem Hacker so schwer, dass er lieber zum nächsten Netzwerk übergeht, als einen Weg an Ihrer Firewall vorbei zu finden. Vergleichbar mit einem guten Fahrradschloss.

Genauso wichtig ist das regelmäßige Schließen von Sicherheitslücken. Hierzu ist es wichtig, dass sämtliche Programme auf Ihrem Computer steht auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Dies gilt insbesondere für solche Programme, die mit dem Internet kommunizieren. Zuvorderst natürlich das Betriebssystem selbst, aber auch insbesondere die Microsoft Office-Programme.

Abschließend braucht jeder Arbeitsplatz ein Virenschutz Programm, welches heute deutlich weiter geht, als den Platz nur vor Viren zu schützen. Über komplexe, verhaltensbasierte Routinen, werden insbesondere solche Angriffe erkannt, die sich nicht klassisch einem Computervirus zuordnen lassen. Hier empfiehlt es sich auf Branchengrößen, wie zum Beispiel den Schutz von ESET zurückzugreifen.

Zum Schluss, aber fast am wichtigsten, ist der Einsatz eines Datensicherungsprogramms. Insbesondere für ihren Server, aber auch für all die Plätze, auf denen Programme und Einstellungen zu finden sind, die sich nur mit großem Aufwand wieder herstellen lassen. Oft wird unterschätzt, wie groß der Aufwand ist, einen Arbeitsplatz wieder betriebsfertig zu machen. Ist ein solcher Platz von einem Virus befallen und muss neu installiert werden, sind 3-5 Stunden Dienstleistungen nicht ungewöhnlich. Setzt man die hiermit einhergehenden Kosten für den IT-Dienstleister, sowie auch die Kosten für den Arbeitsausfall an diesem Arbeitsplatz in Relation zu etwa 70 € netto, die eine gute Datensicherungssoftware kostet, wird schnell deutlich, dass man hier am falschen Ende sparen kann. Zumindest die neuralgischen Plätze in der Kanzlei (Berufsträger und Buchhaltung) sollten per regelmäßigen Backups gesichert werden, um im Bedarfsfall schnell wieder betriebsbereit zu sein.

Zu all den vorgenannten Themen haben wir Lösungen für Sie und beraten Sie gerne, welche dieser Lösungen am besten zu ihrer Kanzlei passt. Klar ist, dass eine Einzelkämpfer Kanzlei anders geschützt wird, als eine Wirtschaftskanzlei mit 80 Mitarbeitern.

Sie erreichen uns unter: 0511/59200420 oder per E-Mail an frank.pelaccia@ius-systemhaus.de

Schwere Sicherheitslücke in Google Chrome

Für den beliebten Browser von Google gibt es ein kritisches Sicherheitsupdate auf die Version 91.0.4472.114. Dieses muss umgehend eingespielt werden, da laut dem Hersteller die Sicherheitslücke bereits von Hackern ausgenutzt wird.

Ob das bei Ihnen notwendig ist, finden Sie heraus, indem Sie den Browser starten. Dann rechts oben auf das Symbol mit den 3 vertikalen Punkten gehen, in dem Menü dann auf „Hilfe“ und dort dann „Über Google Chrome“. Dort wird Ihnen dann mittig angezeigt, welche Version des Browsers bei Ihnen im Einsatz ist.
Sofern Sie nicht über die oben genannte oder eine aktuellere Version verfügen, führen Sie bitte umgehend das Update aus. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

in dem Fenster „Über Google Chrome“ finden Sie auf der linken Seite eine Liste der Einstellungen und darunter auch den „Sicherheitscheck“. Diesen wählen Sie aus und klicken abschließend auf „Jetzt prüfen“, was sie in einem blauen Feld in der Mitte des oberen Bildschirms finden.

Wie immer, unterstützen wir Sie gern und freuen uns über ein Feedback.

Ihr Team des ius Systemhaus

So arbeitet RA-MICRO mit vOffice

Auch bei uns wird mit vOffice – als Teil der RA-MICRO Organisation – gearbeitet. Gern beraten wir Sie und unterstützen bei der Einführung des vOffice in Ihrer Kanzlei. 

So bekommen Sie auch bei uns die komplett Video-Konferenzausstattung – vom Einzelplatz mit WebCam, bis zum Konferenzraum mit Kamera-Systemen, Raummikrofonen und geeigneten Fernsehern/Beamern. 

Ihr Kontakt: ra-micro@ius-systemhaus.de oder 0511/59200420. 
Ihre Ansprechpartner: Frank Pelaccia und Manuel Schneider. 

 

Windows 10 hat auch ein Supportende!

Oftmals wird außer Acht gelassen, dass Windows 10 völlig anders funktioniert, als die Vorgängerversionen. Während es bei Windows XP und 7 noch sogenannte „Service Packs“ gab, ist Windows 10 nicht so transparent. Man muss leider schon tief im System schauen, welche „Version“ von Windows 10 im Einsatz ist und schlimmer noch: Alte Versionen werden nicht mehr unterstützt! 

Das hat insbesondere für Kanzleien erhebliche Konsequenzen. Fallen veraltete Programme mit nicht mehr geschlossenen Sicherheitslücken doch in den Rahmen von selbstverschuldeten DS-GVO verstößen und bringen im Rahmen von Verschlüsselungstrojanern u.ä. auch Ausschlusstatbestände bei der möglicherweise existierende Versicherung mit sich. 

Zudem darf man davon ausgehen, dass viele Computer- und Programmabstürze auf nicht gepflegte Systeme zurückzuführen sind. 

Also was machen? Die „Chip“ hat hier einen Artikel, der erst einmal eine Übersicht über die Updateunterstützung gibt. https://www.chip.de/news/Windows-10-Support-Aus-So-lange-laeuft-Ihre-Windows-Version-noch_165499872.html

Welche Version bei Ihnen im Einsatz ist, ermitteln Sie, indem Sie „Windows-Taste“ + „r“ drücken und dort „winver“ eingeben und mit Enter bestätigen.

Im obigen Beispiel müssten wir dringend ein Update machen. Um die Suche in Windows zu starten, drücken Sie „Windows-Taste“ und „s“. Dort geben Sie Update ein und starten „Nach Updates suchen“. Das entsprechend aktuelle „Funktionsupdate“ sollte Ihnen bereits angezeigt werden und kann von Ihnen installiert werden. Wenn das nicht geht, wird es komplizierter und Sie sollten uns oder Ihren IT-Partner einschalten. Leider hat Windows ganze umfangreiche Palette an Gründen, warum ein „Funktionsupdate“ nicht installiert werden kann. 

Rufen Sie uns an: 0511/59200420. Wir unterstützen Sie gern!

beA und die Uhrzeit

Vermehrt erreichen uns Kanzleien, die Probleme mit der beA Anmeldung, der Nutzung des Posteingangs oder -ausgangs von RA-MICRO oder der Abgabe von eEBs haben. Bei einer überwiegenden Anzahl fällt auf, dass die Computerzeit falsch ist. 

Normalerweise aktualisiert Windows 10 die Uhrzeit zuverlässig über das Internet. In Netzwerken kann und sollte (!) die Aktualisierung jedoch über den Server laufen und dort sieht die Lage oft anders aus. 

Prüfen Sie also (anhand Ihres Handys), ob die Windows Uhrzeit bei Ihnen richtig ist (eine Minute ist schon relevant). Wenn nicht, kontaktieren Sie uns oder Ihren IT-Partner. 

RA-MICRO – aktueller Patch für SecSigner 6

Zur Einbindung der aktuellen Version des SecSigners, der im Rahmen des beA für die Signatur der Schriftsätze verwendet werden kann, bietet RA-MICRO den aktuellen Patch vom 29.01.2019 an.

Zum Laden des Patches, starten Sie RA-MICRO mit Verwalterrechten. Wechseln Sie dann in die Karte „Kanzlei“, dort auf „Online Update“. Unten in der Mitte finden Sie dann „Patch prüfen“. Dies bitte auswählen und den Download abwarten.
Mit dem Beenden des RA-MICRO Programms, startet dann das Update.

Sollten Sie einen Terminal-Server einsetzen, wird die beschriebene Funktion gesperrt sein. Wenden Sie sich dann an Ihren Administrator oder an uns.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns:
Telefon: 0511/59200420
E-Mail: ra-micro@ius-systemhaus.de